AGB

GELTUNGSBERICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen AquaGraf und den Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AquaGraf nicht an, es sei denn, AquaGraf hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen AquaGraf und den Kunden.

 

HAFTUNG

Das Wohl aller Lebewesen eines Aquariums hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei falscher Handhabung können irreparable Schäden an Tier, Technik und Umgebung entstehen. Wird die angeschlossene Technik nicht fachgerecht gewartet, kann dies ebenfalls direkten Einfluss auf den Gesundheitszustand Ihrer Aquarienbewohner haben. In seltenen Fällen können unvorhersehbare Wechselwirkungen und Fischkrankheiten verschiedenster Art auftreten. Da wir die Aquarien unserer Kunden nicht rund um die Uhr betreuen können, lehnen wir die Haftung für sämtliche Schäden jeglicher Art ab.


Die Tierpfleger verpflichten sich, sämtliche Aufträge für die Planung, die Installation, den Umzug oder die Pflege Ihres Aquariums, mit bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Für Schäden im oder um Ihr Aquarium, der angeschlossenen Technik, wie den Tieren und Pflanzen, können die Tierpfleger nicht haftbar gemacht werden.

 

Sollten Ihre Fische, Pflanzen oder Produkte Qualitätsfehler aufweisen, müssen Sie sich an die entsprechende Verkaufsstelle Ihrer Produkte wenden. Auf Servicearbeiten, Fische und Pflanzen können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Für die gelieferten Produkte gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

 

OFFERTEN

Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, erstellen wir kostenlose Offerten.

Bedarfsabklärungen, Anfragen per Telefon oder E-Mails erledigen/beantworten wir kostenlos, sollte es zu einer entsprechenden Auftragsvergabe kommen.  Die Preise unserer Angebote und Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Erhebliche Irrtümer und technische Änderungen sind vorbehalten.

 

STUNDENANSATZ

Ihre Aufträge werden Ihnen zum Stundenansatz von CHF 95.00 in Rechnung gestellt. Die nötige Fahrzeit (Abfahrtsort Stettlen BE) wird Ihnen ebenfalls zum Stundenansatz von CHF 95.00 berechnet. Abgerechnet wird in Viertelstunden, angebrochene Viertelstunden werden aufgerundet. Die Rechnungen werden Ihnen per Post oder auf Wunsch auch per E-Mail zugestellt. Unter gewissen Umständen (z.B. bei Zahlungsrückständen), kann AquaGraf Barzahlung am Dienstleistungstag verlangen.

 

NOTFALLEINSÄTZE

Für Einsätze, welche ausserhalb der regulären Serviceöffnungszeiten durchgeführt werden, wird Ihnen pro Auftrag zusätzlich eine Pauschale von CHF 45.00 in Rechnung gestellt.

 

ZAHLART & FRISTEN

Die Zahlfrist für fakturierte Rechnungen beträgt 30 Tage. Falls Materialkosten über CHF 50.00 anfallen, können wir eine entsprechende Anzahlung verlangen.

 

ZAHLUNGSVERZUG

Falls die Zahlfrist von 30 Tagen nicht eingehalten wird, senden wir Ihnen eine kostenlose Zahlungserinnerung per Post oder per E-Mail. Bei einer weiteren (letzten) Mahnung berechnen wir Ihnen für unsere zusätzlichen Aufwände eine Gebühr von CHF 10.00.
Müssen wir für die offenen Forderungen eine Betreibung einleiten, wird Ihnen nebst den ordentlichen Betreibungskosten einen Unkostenbeitrag von CHF 95.00 in Rechnung gestellt. Sobald ein Zahlungsverzug besteht, behält sich AquaGraf das Recht vor, vereinbarte Leistungen nicht mehr zu erbringen. Sollten unter diesen Umständen Schäden am Aquarium, den Fischen, Pflanzen oder der Umgebung entstehen, kann AquaGraf dafür nicht haftbar gemacht werden.

 

DATENSCHUTZ

Wir verpflichten uns, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergeleitet.

 

ETHIK

Das Wohl der Tiere steht bei der Umsetzung aller Aufträge im Vordergrund. Wir orientieren uns an den geltenden Normen des Schweizer Tierschutzgesetzes und der Schweizer Tierschutzverordnung.

Wir berücksichtigen bei allen Neueinrichtungen und Änderungen die geografischen und artspezifischen Gesichtspunkte der betroffenen Tiere. Problematische oder zweifelhafte Vergesellschaftungen unterstützen wir nicht. Falls uns Kunden unvorhergesehen mit unseren ethischen Grundsätzen in Konflikt bringen, werden wir auf die Durchführung des Auftrages verzichten und bereits verrichtete Arbeiten in Rechnung stellen.

 


AquaGraf – Stellt das Wohl der Tiere in den Vordergrund